Ich bin neu in dem ,,Forum,,!
Also meine Frage...
Gibt es bei den Polizeiautos i.welche stufen, also streifenwagen->sek-fahrzeug->militär-fahrzeug oder sowas. ?? in amerika kommt ja nach der polizei das fbi,... wie is das in deutschland ?
Mit sehr viel Phantasie erkenne ich da eine Frage nach dem Aufbau der Polizei in Deutschland. Laut Grundgesetz ist Polizei Ländersache, liegt also in der Zuständigkeit der 16 deutschen Bundesländer. Aber auch auf Bundesebene (also in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern) gibt es Polizeibehörden, nämlich die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt, die jeweils klar definierte Zuständigkeiten haben.
Auch die Bundeswehr hat eine Militärpolizei, das heißt in Deutschland "Feldjäger". Die sind aber wiederum nur innerhalb der Bundeswehr für etwas zuständig, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Bundeswehr-Beteiligung.
Du meinst wohl eher bei GTA kommt das FBI nach der Polizei...
Eine derartige Hierachie gibt es weder in den USA noch in Deutschland.
Zuständig sind hier in Deutschland erst einmal grundsätzlich die Landespolizeien.
Hier wäre eine derartige Hierachie wie in der GTA-Spielereie hinderlich.
"Platt" gesagt: was benötigt wird kommt.
Es wäre reichlich witzlos das SEK zu arlamieren, wenn die Lage auch eben so gut mit zusätzlichen Streifenwagen von benachbarten Wachen lösen kann.
Das BKA (also im sehr weiten Sinne unser FBI) wird im Grundsatz nur auf Anfrage der jeweilis zuständigen Polizeibehörden tätig und bildet im wesentlichen eine Informationskoordinierungsstelle.
Hier wird die wensentliche Aufgabe des BKA geregelt:
Zitat:
§2 BKA-Gesetz
(1) Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.
Die Bundeswehr kann nur im Ramen des Notstandes polizeiliche Aufgaben übernehmen.
Ansonsten darf die BW nur in einem sehr engen Rahmen der Amtshilfe technische Unterstützung leisten, aber in keinem Falle selbstständig tätig werden.