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BMW Isetta, Baujahr 1961
Warum sind deutsche Polizeifahrzeuge grün oder grün/weiß? - Teil I

Aktuell wird immer wieder über die Farbgebung deutscher Polizeifahrzeuge diskutiert. Einige Bundesländer wollen sich von dem traditionellen grün verabschieden (z.B. Hamburg und Niedersachsen) oder erproben neue Farben in Teilbereichen (Autobahnpolizei Brandenburg). Aber warum sind die Polizeifahrzeuge in Deutschland eigentlich bislang grün?
Peter Hübner aus Bochum betreibt unter der Adresse
www.polizeihistoria.de eine interessante Seite zur Polizeigeschichte und hat zur oben aufgeworfenen Frage einige Informationen zusammengestellt. Seinen Beitrag werden wir in drei Teilen veröffentlichen.
Übrigens: Peter Hübner dürfte den Zuschauern der Serie Toto und Harry gut bekannt sein. Er steuert die Einsätze vom Funktisch aus.

Bis zum Ende des 1.Weltkrieges gab es bei den deutschen Polizeien nur einige wenige Dienstkraftwagen für Polizeipräsidenten in Großstädten.
Der tägliche Dienst wurde zu Fuß, mit dem Pferd oder per Fahrrad versehen.
Da sich in Deutschland nach dem 1.Weltkrieg Aufstände, Demonstrationen, Streiks und Unruhen häuften, mußten geschlossene Polizeieinheiten zu den Einsatzorten transportiert werden.
Dieses geschah entweder per Bahntransport oder zunächst mit Lastkraftwagen (LKW) aus ehemaligen Armeebeständen. Für den Transport der Beamten wurden die Ladeflächen dieser LKW mit aufgeschraubten Holzsitzbänken versehen.
Auch die spätere Fahrzeugausstattung der Polizeien in der Weimarer Zeit beschränkte sich zunächst nur auf LKW für Personal- und Materialtransporte bei geschlossenen Einheiten.
Der polizeiliche Einzeldienst, so wie er heute mit Streifenfahrzeugen durchgeführt wird, existierte zur Weimarer Zeit nicht.
Für den Transport von kleineren Einzeldiensteinheiten , den Überfallkommandos in Gruppen von etwa 8-10 Beamten, schafften die Polizeien dann ab 1926 / 1927 neu entwickelte Schnellpatrouillenfahrzeuge als Gruppenfahrzeuge an, die auch als Überfall- oder
Streifenwagen bezeichnet wurden.
Ebenfalls spielten in den 20 er und 30 er Jahren Motorräder mit oder ohne Beiwagen bei den deutschen Polizeien eine immer größere Rolle als Einsatzfahrzeuge, so zum Beispiel zur Straßenverkehrsüberwachung.
Aber trotz aller Motorisierung, wurde der normale Revierdienst immer noch überwiegend von Einzeldienstbeamten zu Fuß versehen.
Dieses änderte sich auch zur Zeit der III.Reiches nicht. Da die geschlossenen Polizeieinheiten während der Nazizeit nicht mehr wie in der Weimarer Zeit zur Bewältigung innerer Großlagen benötigt wurden, konnten diese kasernierten Einheiten mitsamt ihres Kraftfahrzeugbestandes vor allem kriegsbedingt verwendet werden, was allerdings auch zu schmerzhaften Verlusten von Polizeifahrzeugen führte.
Nach Beendigung des 2. Weltkrieges hieß in der Nachkriegszeit Polizeidienst erst einmal wieder Fußdienst. An Fahrzeugen mußten die wenigen brauchbaren Exemplare genommen werden, die den deutschen Polizeien von den alliierten Besatzungstruppen aus irgendwelchen Beständen zur Verfügung gestellt wurden.
Erst allmählich wurden die Polizeien Anfang der 50 er Jahre mit neuen Kraftfahrzeugen ausgerüstet. Diese waren extra für Polizeizwecke gebaut worden, wie zum Beispiel der legendäre VW-Käfer als Cabriolet mit einhängbaren Segeltuchplanen an Stelle von Türen.
Erst seit Mitte der 50 er Jahre wird mit dem wohl bekanntesten Polizeifahrzeug, dem Funkstreifenwagen, tägliche Einzeldienstarbeit geleistet.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) zum Beispiel wurde in der Kreispolizeibehörde Bochum im Jahre 1955 der erste landesweite Großversuch für den durchgängig motorisierten Funkstreifendienst durchgeführt.
Und erst durch Erlaß vom 20.10.1955 wurde für die Polizei des Landes NRW dann der Fuß-, Rad- und Kradstreifendienst nach und nach durch Funkstreifenfahrzeuge ersetzt.
Dieser motorisierte Streifendienst der Polizei in Deutschland besteht seit Mitte der 50 er Jahre fast ausschließlich aus serienmäßig hergestellten Kraftfahrzeugen deutscher Automobilproduzenten.
Traditionsgemäß finden wir in den einzelnen Bundesländern überwiegend Streifenwagen von Fahrzeugherstellern mit ländergleichen Standorten, zum Beispiel Audi und BMW in Bayern, Mercedes-Benz in Baden-Württemberg und Opel in Hessen.

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